Kataster der Flächenversiegelung
Vorschlagstext
mit Sorge stelle ich fest, dass auch in unserer Stadt die Vorgärten zunehmend mit Schotter oder Pflastersteinen versiegelt werden. Alleine auf unserer kleinen Straße sind in den letzten fünf Jahren geschätzt ca. 500m² auf diese Weise versiegelt worden, etwa jeder zweite Garten. Bei etwaigen Debatten zu dieser Problematik sollte es allen Beteiligten bekannt sein, dass dies zum Artensterben beiträgt. Die Steine heizten die Stadt in Sommern wie 2018, 2019 und 2020 zusätzlich auf. Der dadurch begünstigte, schnelle Abfluss des Regenwassers in die Kanalisation lässt den Grundwasserspiegel sinken und gefährdet somit die Wasserversorgung und kann zur Überlastung der Kanalisation führen. Vollgelaufene Keller und überflutete Straßen hatten wir in den vergangenen Jahren schon vermehrt. Dass die Stadt, um den Folgen von Starkregenereignissen entgegenzuwirken, bereits mit großem Aufwand einige Maßnahmen in die Wege geleitet hat, ist natürlich sehr zu begrüßen. Diese Maßnahmen werden durch die Steuer und Abgabenlast der Allgemeinheit getragen. Hier muss die Frage gestattet sein, warum die Kommune nicht das Landesrecht NRW (§8 Abs. 1 BauO) durchsetzt, in dem eindeutig Schotter- und Steingärten verboten sind? Zur Datenerhebung sind dieses Jahr alle Grundstücksbesitzer aufgefordert, Auskünfte über Ihre Grundstücke zu liefern, da das Bundesversfassungsgericht eine Neuordnung der Grundsteuer beschlossen hat. Hier böte sich eine gute Gelegenheit die bisher illegal versiegelten Flächen zu erfassen. Könnte in einer Smart City ein modernes Katastersystem hier Abhilfe leisten? Jeder Bürger muss beispielsweise die Einrichtung eines Stellplatzes bei der Stadt beantragten. Warum werden aber wiederum solche illegalen Versiegelungen geduldet?
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